Made in Switzerland

Hergestellt in der Schweiz. Wer hat’s erfunden?

Wofür steht die Marke Schweiz und wie viel davon muss in einem Produkt drinstecken, damit es das Gütesiegel Swiss Made tragen darf?

Die Armbrust ist das Logo der Markenorganisation Swissness-Verordnung in Kraft. Sie regelt die Verwendung der Marke Schweiz. Wie viel Schweiz drin sein muss, damit das Kreuz draufstehen darf, kann jedoch von Fall zu Fall variieren. Das Markenschutzgesetz (MSchG) unterscheidet verschiedene Produktkategorien und erlaubt – auf Druck der Nahrungsmittelindustrie – bis zu 60 Ausnahmen. Die Hüterin der Armbrust als Swiss Label konnte sich mit ihren höheren Quoten gegen die Lebensmittelmultis nicht durchsetzen. Damit das Schweizerkreuz auf der Packung steht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Der Hauptsitz der Firma befindet sich in der Schweiz.
• Uhren: Mindestens 60 % der Produktionskosten fallen in der Schweiz an und der wichtigste Herstellungsschritt (Endmontage) findet in der Schweiz statt.
• Schokolade: Bei Lebensmittel müssen mind. 80 % der Agrarrohstoffe aus der Schweiz stammen (Ausnahme u. a. Kakao).
• Käse: Milch als Rohstoff muss sogar zu 100 % aus der Schweiz kommen.

lesen Sie hier die genaue Gesetzgebung weiter lesen

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